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EU kündigt Antidumpingzölle an

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    Veröffentlicht: 20. November 2021

    Kategorien: Neuigkeiten

    Schlagwörter: der EU


    Am 16. November veröffentlichte die Europäische Kommission Endgültiges Offenlegungsdokument für den Fall AD676 über Einfuhren bestimmter Eisen oder Stahl Befestigungsmittel in der People’ Republik China. Fastener Fixing Magazin wurde Das Dokument wurde von einer unbekannten Quelle übermittelt, aus der hervorgeht, dass die Europäische Kommission endgültige Antidumpingzölle von bis zu 89,8 % anwenden will.

     

    Dies ist zwar eine Offenlegung der Absichten der Europäischen Kommission und nicht die endgültige Verordnung, es zeigt jedoch, dass die Kommission beabsichtigt, endgültige Zölle wie folgt anzuwenden:

    Besondere Ausfuhrungsunternehmen (drei Unternehmen):Antidumpingzölle von 23,9 % bis 51,5 %. Andere zusammenwirkende Ausfuhrungsunternehmen (im Anhang des Dokuments aufgeführt): Antidumpingzölle bei 41,8%Alle anderen Unternehmen: Antidumpingzölle bei 89,8%.

     

    Unter der Annahme, dass die Zölle in der endgültigen Verordnung bestätigt werden, gelten sie für die in der Offenlegung genannten Produkte mit Ursprung in der Volksrepublik China. unabhängig davon, aus welchem Land sie in die EU versendet und eingeführt wurden.

    Die betroffenen Erzeugnisse unterliegen derzeit den KN-Codes 731812 90, 7318 14 91, 7318 14 99, 7318 15 58, 7318 15 68, 7318 15 82, 7318 15 88, ex 7318 15 95 (Taric-Codes 7318 15 95 19 und 7318 15 95 89), ex 7318 21 00 (Taric-Codes 7318 21 00 31, 7318 21 00 39, 7318 21 00 95 und 7318 21 00 98) und ex 7318 22 00 (Taric-Codes 7318 22 00 31, 7318 22 00 39, 7318 22 00 95 und 7318 220098).

     

    Ein weiterer wichtiger Teil der Offenlegung bezieht sich auf das Potenzial für rückwirkende Maßnahmen. In dem Dokument heißt es: „Die Kommission ist der Auffassung, dass eine der rechtlichen Voraussetzungen gemäß Artikel 10 Absatz 4 der Grundverordnung nicht erfüllt ist und daher die Zölle nicht rückwirkend auf die registrierten Einfuhren erhoben werden sollten.

    Das Datum der Veröffentlichung der endgültigen EU-Verordnung wurde nicht bestätigt. Der AD676-Fallplan auf der Website der Europäischen Kommission legt jedoch ein Zieldatum vom 17. Februar 2022 fest. Es ist erwähnenswert, dass diese Termine nur indikativ und nicht verbindlich sind.